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(A.) Allgemeine Geschäftsbedingungen und (B.) Widerrufsbelehrung

des Allrad-Kontor Bremen e.K., Inhaberin Kerstin Breves, Alter Dorfweg 16, 28259 Bremen

A. Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Geltung
1.1. Angebote, Leistungen und Lieferungen der Firma Allrad-Kontor Bremen e.K. werden auf Grundlage der vorliegenden Geschäftsbedingungen erbracht.
1.2. Im Bereich des kaufmännischen Geschäftsverkehrs wird Gegenbestätigungen unter Hinweis auf Geschäfts- bzw. Einkaufsbedingungen hiermit ausdrücklich widersprochen. Dies gilt auch für den Fall, dass diese durch Bestätigungsschreiben übermittelt werden.
1.3. Von den vorgenannten Regelungen unberührt bleiben Individualvereinbarungen.
1.4. Die Firma Allrad-Kontor Bremen e.K. behält sich vor, die vorliegenden AGB jederzeit zu ändern, ergänzen oder zu ersetzen. Es gelten die jeweils übermittelten aktuellen AGB.

2. Vertragsabschluss
2.1. Alle Angaben in Prospekten, Katalogen, Anzeigen, im Internet oder in sonstiger elektronischer Form der Firma Allrad-Kontor Bremen e.K. sind freibleibend und unverbindlich.
2.2. Angaben auf der Homepage der Firma Allrad-Kontor Bremen e.K. sind kein verbindliches Vertragsangebot. Der Kunde gibt mit seiner Bestellung ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Kaufvertrages ab. Die Firma Allrad-Kontor Bremen e.K. kann dieses Angebot innerhalb von zwei Wochen durch eine ausdrückliche Erklärung annehmen. Das Absenden der bestellten Ware oder einer Rechnung an den Kunden entspricht einer ausdrücklichen Annahmeerklärung. Die automatisch generierte Bestätigung, die nach Erhalt einer Bestellung per e-Mail an den Besteller versendet wird, ist keine ausdrückliche Annahmeerklärung.

3. Preise
3.1. Der Kaufpreis für die angebotenen Kaufgegenstände versteht sich in Euro inklusive der bei der Lieferung geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer. Der Mindestbestellwert beträgt 25,00 EUR. Zusätzlich zum Warenwert werden bei Versand der Ware die effektiven Kosten für Verpackung, Versand, Porto und Fracht, ggf. auch Express- oder Sperrgutzuschläge in Rechnung gestellt.
3.2. Soweit nicht anderes vereinbart, hält sich die Firma Allrad-Kontor Bremen e.K. zwei Wochen an die in ihren schriftlichen Angeboten enthaltenen Preise gebunden.
3.3. Das Allrad-Kontor Bremen e.K. behält sich die Vergabe von Händlerrabatten auf bestimme Artikel vor, soweit diese vor Zustandekommen eines Kaufvertrages eine Gewerbeanmeldung vorweisen.

4. Zahlungen
4.1. Rechnungen sind nach Vereinbarung per Nachnahme, Vorkasse, Kreditkarte, Scheck, Bankeinzug oder in bar zahlbar. Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn die Firma Allrad-Kontor Bremen e.K. über den Betrag verfügen kann. Schecks gelten erst nach ihrer Einlösung als Zahlung.
4.2. Der Abzug von Skonto ist nur bei schriftlicher besonderer Vereinbarung zulässig.
4.3. Gem. § 286 Abs. 3 BGB gerät der Käufer spätestens 30 Tage nach Erhalt der Rechnung in Verzug. Die Rechnung gilt mit dem dritten Tag nach Aufgabe zur Post als zugegangen. Die Firma Allrad-Kontor Bremen e.K. behält sich vor, die jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszinsen in Rechnung zu stellen.
4.4. Die Firma Allrad-Kontor Bremen e.K. ist berechtigt, Zahlungen des Käufer mit älteren, noch offenen Zahlungsverbindlichkeiten zu verrechnen. Sind bereits Kosten und Zinsen hinsichtlich dieser älteren Zahlungsverbindlichkeiten entstanden, so werden die Zahlungen zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptforderung angerechnet.
4.5. Gegen die Ansprüche des Verkäufers kann der Käufer nur dann aufrechnen, wenn die Gegenforderung des Käufers unbestritten ist oder ein rechtskräftiger Titel vorliegt; ein Zurückbehaltungsrecht kann der Käufer nur geltend machen, soweit es auf Ansprüchen aus dem Kaufvertrag beruht.

5. Lieferung und Lieferungsverzug
5.1. Die Lieferung erfolgt an die vom Kunden genannte Lieferadresse. Diese kann von der Rechnungsadresse abweichen.
5.2. Wird die Firma Allrad-Kontor Bremen e.K. an der Erfüllung ihrer Verpflichtungen durch unvorhergehende Ereignisse gehindert, z.B. fehlende oder nicht rechtzeitige oder unrichtige Selbstbelieferung durch den Vorlieferanten und konnte sie dies auch mit der nach den Umständen des Falles zumutbaren Sorgfalt nicht abwenden, verzögert sich die Liefer- und Leistungsfrist um die Dauer der Behinderung und eine angemessene Anlaufzeit. Der Kunde kann sich vom Vertrag lösen, wenn ihm wegen der Verzögerung ein Festhalten am Vertrag nicht zumutbar ist. Als von der Allrad-Kontor Bremen e.K. nicht zur vertretene Behinderung im Sinne dieses Absatzes gelten auch höhere Gewalt, Arbeitskampf, Feuer und andere unvorgesehene Hindernisse. Findet eine Belieferung der Firma Allrad-Kontor Bremen e.K. durch den Vorlieferanten nicht statt, ohne, dass die Firma Allrad-Kontor Bremen e.K. ein Verschulden trifft, wird sie von der Pflicht zur Lieferung frei. Die Firma Allrad-Kontor Bremen e.K. verpflichtet sich, den Vertragspartner über die Nichtverfügbarkeit der Leistung unverzüglich zu informieren und eventuelle Vorauszahlungen unverzüglich zu erstatten.
5.3 Konstruktions- und Formänderungen, Abweichungen im Farbton sowie Änderungen des Lieferumfanges bleiben während der Lieferzeit vorbehalten, sofern die Änderungen oder Abweichungen unter Berücksichtigung der Interessen des Verkäufers für den Käufer zumutbar sind. Sofern der Verkäufer oder Hersteller zu Bezeichnung der Bestellung oder des bestellten Kaufgegenstandes Zeichen oder Nummern gebraucht, können allein hieraus keine Rechte abgeleitet werden.

6. Eigentumsvorbehalt
6.1. Die Firma Allrad-Kontor Bremen e.K. behält sich das Eigentum an gelieferten Waren bis zu vollständigen Bezahlung des Kaufpreises vor.
6.2. Die im Eigentum des Allrad-Kontor Bremen e.K. stehende Vorbehaltsware ist im kaufmännischen Geschäftsverkehr für die Dauer des Eigentumsvorbehaltes gegen Feuer, Wasser, Diebstahl und Einbruch zu versichern. Die Rechte aus dieser Versicherung werden an die Firma Allrad-Kontor Bremen e.K. abgetreten, diese nimmt die Abtretung an.
6.3. Der Kunde ist zur Weiterveräußerung, Verpfändung, Sicherungsübereignung, Vermietung oder Verbringung der Vorbehaltsware in das Ausland nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung die Firma Allrad-Kontor Bremen e.K. berechtigt.
6.4. Wird der Kaufgegenstand mit anderen, nicht im Eigentum der Firma Allrad-Kontor Bremen e.K. stehenden Sachen untrennbar verbunden oder vermischt, erwirbt die Firma Allrad-Kontor Bremen e.K. das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes des Kaufgegenstandes zu den anderen verbundenen oder vermischten Gegenständen zum Zeitpunkt der Verbindung oder Vermischung.
6.5. Sofern Dritte auf die Vorbehaltsware zugreifen, hat der Kunde auf das Eigentum der Firma Allrad-Kontor Bremen e.K. hinzuweisen und diese unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen.

7. Falsche oder fehlerhafte Lieferung
7.1. Der Kunde hat die Ware unverzüglich nach Erhalt auf Vollständigkeit, Transportschäden, offensichtliche Mängel, Beschaffenheit, Eigenschaften und Übereinstimmung laut Rechnung zu überprüfen.
7.2. Unterbleibt eine schriftliche Mängelanzeige innerhalb von fünf Tagen ab Lieferung, so gilt die Ware als ordnungsgemäß und vollständig geliefert, es sei denn, dass es sich um einen Mangel handelt, der bei der Überprüfung nicht offensichtlich war.
7.3. Für nicht offensichtliche Mängel gelten die gesetzlichen Bestimmungen.

8. Sachmängel und Haftung
8.1. Ansprüche des Käufers wegen Sachmängeln neuer Teile verjähren entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen in zwei Jahren ab Ablieferung des Kaufgegenstandes, soweit nicht in den folgenden Absätzen etwas anderes vereinbart wird.
8.2. Ist der Käufer eine juristische Person des öffentlichen Rechts, ein öffentlich- rechtliches Sondervermögen oder ein Unternehmer, der bei Abschluss des Vertrages in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt, beträgt die Gewährleistungsfrist ein Jahr.
8.3. Ansprüche des Käufers wegen Sachmängeln von gebrauchten Teilen verjähren in sechs Monaten ab Ablieferung des Kaufgegenstandes, wenn der Käufer eine juristische Person des öffentlichen Rechts, ein öffentlich- rechtliches Sondervermögen oder ein Unternehmer ist, der bei Abschluss des Vertrages in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen Tätigkeit handelt. Bei anderen Käufern (Verbrauchern) verjähren Ansprüche des Käufers wegen Sachmängeln in einem Jahr ab Ablieferung des Kaufgegenstandes.
8.4. Bei arglistigem Verschweigen von Mängeln oder bei Übernahme einer Garantie für die Beschaffenheit bleiben weitergehende Ansprüche unberührt.
8.5. Für die Abwicklung einer Mängelbeseitigung gilt Folgendes:
a) Ansprüche auf Mängelbeseitigung kann der Käufer beim Verkäufer geltend machen. Bei der mündlichen Anzeige von Ansprüchen ist dem Käufer eine schriftliche Bestätigung über den Eingang der Anzeige auszuhändigen.
b) Ersetzte Teile werden Eigentum des Verkäufers.
c) Für die zur Mängelbeseitigung eingebauten Teile kann der Käufer bis zum Ablauf der Verjährungsfrist des Kaufgegenstandes Sachmängelansprüche aufgrund des Kaufvertrages geltend machen.
8.6. Hat der Verkäufer aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen nach Maßgabe dieser Bedingungen für einen Schaden aufzukommen, der leicht fahrlässig verursacht wurde, so haftet der Verkäufer beschränkt:
Die Haftung besteht nur bei Verletzung vertragswesentlicher Pflichten und ist auf den bei Vertragsabschluss vorhersehbaren typischen Schaden begrenzt. Diese Beschränkung gilt nicht bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit. Soweit der Schaden durch eine vom Käufer für den betreffenden Schadensfall abgeschlossene Versicherung (ausgenommen Summenversicherung) gedeckt ist, haftet der Verkäufer nur für etwaige damit verbundene Nachteile des Käufers, z.B. höhere Versicherungsprämien oder Zinsnachteile bis zur Schadensregulierung durch die Versicherung.
Das gleiche gilt für Schäden, die durch einen Mangel des Kaufgegenstandes verursacht wurden.
8.7. Unabhängig von einem Verschulden des Verkäufers bleibt eine etwaige Haftung des Verkäufers bei arglistigem Verschweigen des Mangels, aus der Übernahme einer Garantie oder eines Beschaffenheitsrisikos und nach dem Produkthaftungsgesetz unberührt.
8.8. Der Verkäufer ist auch für die während des Verzuges durch Zufall eintretende Unmöglichkeit der Lieferung verantwortlich, es sei denn, dass der Schaden auch bei rechtzeitiger Lieferung eingetreten wäre.
8.9. Ausgeschlossen ist die persönliche Haftung der gesetzlichen Vertreter, Erfüllungsgehilfen und Betriebsangehörigen des Verkäufers für von ihnen durch leichte Fahrlässigkeit verursachte Schäden.

9. Datenschutz
9.1. Die Firma Allrad-Kontor Bremen e.K. speichert die erhaltenen personenbezogenen Kundendaten und behandelt diese vertraulich. Im Rahmen der Bestellabwicklung werden die personenbezogenen Daten ggf. an verbundene Unternehmen weitergegeben.
9.2. Der Kunde kann jederzeit unentgeltlich Auskunft über die zu seiner Person gespeicherten Daten verlangen. Die Daten können auf sein Verlangen hin geändert oder gelöscht werden.

10. Erfüllungsort, anwendbares Recht und Gerichtsstand
10.1. Der Erfüllungsort ist Bremen.
10.2. Gerichtsstand für alle bestehenden und zukünftigen Ansprüche aus der Geschäftsverbindung mit der Firma Allrad-Kontor Bremen e.K. ist Bremen, sofern der Kunde Kaufmann ist. Die Firma Allrad-Kontor Bremen e.K. kann ihre Ansprüche auch bei den Gerichten des allgemeinen Gerichtsstandes des Kunden geltend machen. Ein etwaiger ausschließlicher Gerichtsstand bleibt unberührt. Bremen gilt auch dann als Gerichtsstand, wenn der Besteller keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat, nach Vertragsabschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus Deutschland in ein anderes Land verlegt oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klagerhebung nicht bekannt ist.
11.3. Für die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen Käufer und Verkäufer gilt deutsches Recht unter Ausschuss des UN Kaufrechts (CISG).

11. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages oder dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder sollte der Vertrag lückenhaft sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Vertragsinhalte bzw. der AGB unberührt. Anstelle der unwirksamen oder fehlenden Bestimmungen treten die jeweiligen gesetzlichen Regelungen in Kraft.

Stand Januar 2009

B. Widerrufsbelehrung

1. Widerrufsrecht

1.1. Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, e-Mail) oder - wenn Ihnen die Sache vor Fristablauf überlassen wird - durch Rücksendung der Sache widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Eingang der Ware beim Empfänger (bei der wiederkehrenden Lieferung gleichartiger Waren nicht vor Eingang der ersten Teillieferung) und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß Artikel 246 § 2 in Verbindung mit § 1 Abs. 1 und 2 EGBGB sowie unserer Pflichten gemäß § 312 e Abs. 1 Satz 1 BGB in Verbindung mit Artikel 246 § 3 EGBGB. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der Sache.


1.2. Der Widerruf ist zu richten an:

Kerstin Breves,
Allrad-Kontor Bremen e.K.,
Alter Dorfweg 16, 28259 Bremen,
Fax: (0421) 45 85 29 60,
Mail: info@allrad-kontor.de.


1.3. Das Widerrufsrecht besteht nicht für die Lieferung von Waren, die nach Kundenspezifikation angefertigt werden oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind oder die auf Grund ihrer Beschaffenheit nicht für eine Rücksendung geeignet sind.

2. Widerrufsfolgen
2.1. Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen herauszugeben. Können Sie uns die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, müssen Sie uns insoweit  ggf. Wertersatz leisten. Bei der Überlassung von Sachen gilt dies nicht, wenn die Verschlechterung der Sache ausschließlich auf deren Prüfung - wie es Ihnen etwa im Ladengeschäft möglich gewesen wäre - zurückzuführen ist. Im Übrigen können Sie die Pflicht zum Wertersatz für eine durch die bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme der Sache entstandene Verschlechterung vermeiden, indem Sie die Sache nicht wie Ihr Eigentum in Gebrauch nehmen und alles unterlassen, was deren Wert beeinträchtigt. Paketversandfähige Sachen sind auf unsere Gefahr zurückzusenden. Sie haben die Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht und wenn der Preis der zurückzusendenden Sache einen Betrag von 40,00 EUR nicht übersteigt oder wenn Sie bei einem höheren Preis der Sache zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht die Gegenleistung oder eine vertraglich vereinbarte Teilzahlung erbracht haben. Anderenfalls ist die Rücksendung für Sie kostenfrei. Nicht paketversandfähige Sachen werden bei Ihnen abgeholt. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für sie mit der Absendung Ihrer Widerrufserklärung oder der Sache, für uns mit deren Empfang.

Ende der Widerrufsbelehrung

 
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